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Elektronische Dissertationen

Abgabe von Habilitationsschriften
(Stand: 2010-07-27 Ha)

Liste

Habilitationsordnung (Gesamtfassung 2008)
Abgabeformular
Einverständniserklärung


 

Für die Abgabeform (Schriftgröße, Schriftart und Format) von Habilitationen gibt es keine Vorgaben. Üblich ist jedoch, DIN A4 oder DIN A5 beidseitig bedruckt, Schriftgröße 12.

 

Tag der „nichtöffentlichen wissenschaftlichen Aussprache“ auf die Rückseite des Titelblattes drucken (wenn nicht von der Habilitandin oder dem Habilitanden eingefügt, muss dies durch die Bibliothek ergänzt werden).

 

 

 

Zur Abgabe in elektronischer Form wird benötigt:

              Abgabeformular

              Einverständniserklärung

              eine CD-ROM mit der PDF-Datei (komplette Habilitationsschrift)

und einer Zusammenfassung als HTML-Datei

              sechs gedruckte Exemplare

 

Habilitationsordung der Tierärztlichen Hochschule Hannover §11

Gesamtfassung auf der Basis der Verkündungsblätter der Tierärztlichen Hochschule Hannover Nr. 46/2003 und 68/2004

§ 11

Veröffentlichungen der schriftlichen Habilitationsleistung

 

(1) Hat die Privatdozentin oder der Privatdozent eine Habilitationsschrift vorgelegt, so ist sie bzw. er verpflichtet, diese innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Venia legendi in zwei digitalen Exemplaren und sechs daraus generierten Exemplaren in Papierform der Hochschule einzureichen.

 

(2) Wurden nach § 7 Abs. 1 Buchst. b mehrere Arbeiten vorgelegt, so sind diese mit der ausführlichen Zusammenfassung der Ergebnisse aller Originalarbeiten und der übergreifenden Diskussion unter dem gemeinsamen Titel in zwei digitalen Exemplaren und sechs daraus generierten Exemplaren in Papierform innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Venia legendi der Hochschule einzureichen.

(Beachten Sie hierzu den Hinweis am Ende!)

 

(3) Die einzureichenden Exemplare sind mit einem Titelblatt zu versehen, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine Habilitationsleistung zur Erlangung der Venia legendi an der Tierärztlichen Hochschule Hannover handelt.

 

(4) Die Habilitierte oder der Habilitierte wird darauf hingewiesen, dass bei ihrer Nichterfüllung die Verleihung der Venia legendi widerrufen werden kann.

 

NEU: Bei kumulativen Habilitationen dürfen in der PDF-Datei nur noch Verweise auf die Literaturstellen der Originalarbeiten enthalten sein, dadurch enthalten auch die gedruckten Exemplare keine Literaturstellen der Originalarbeiten mehr.