TiHo
HOME - Bibliothek
Elektronische
Dissertationen
Habilitationsordnung
(Gesamtfassung 2008)
Abgabeformular
Einverständniserklärung
Für die Abgabeform (Schriftgröße, Schriftart und Format) von Habilitationen gibt es keine Vorgaben. Üblich ist jedoch, DIN A4 oder DIN A5 beidseitig bedruckt, Schriftgröße 12.
Tag der „nichtöffentlichen wissenschaftlichen Aussprache“ auf die Rückseite des Titelblattes drucken (wenn nicht von der Habilitandin oder dem Habilitanden eingefügt, muss dies durch die Bibliothek ergänzt werden).
Zur Abgabe in elektronischer Form wird benötigt:
eine CD-ROM mit der PDF-Datei (komplette
Habilitationsschrift)
und einer Zusammenfassung als HTML-Datei
sechs gedruckte Exemplare
Habilitationsordung der Tierärztlichen Hochschule Hannover §11
Gesamtfassung auf der Basis der Verkündungsblätter der
Tierärztlichen Hochschule Hannover Nr. 46/2003 und 68/2004
§ 11
Veröffentlichungen der
schriftlichen Habilitationsleistung
(1) Hat die Privatdozentin oder der Privatdozent eine Habilitationsschrift vorgelegt, so ist sie bzw. er verpflichtet, diese innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Venia legendi in zwei digitalen Exemplaren und sechs daraus generierten Exemplaren in Papierform der Hochschule einzureichen.
(2) Wurden nach § 7 Abs. 1
Buchst. b mehrere Arbeiten vorgelegt, so sind diese mit der ausführlichen
Zusammenfassung der Ergebnisse aller Originalarbeiten und der übergreifenden
Diskussion unter dem gemeinsamen Titel in zwei digitalen Exemplaren und sechs
daraus generierten Exemplaren in Papierform innerhalb eines Jahres nach
Erteilung der Venia legendi der Hochschule
einzureichen.
(Beachten
Sie hierzu den Hinweis am Ende!)
(3) Die einzureichenden Exemplare sind mit einem Titelblatt zu versehen, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine Habilitationsleistung zur Erlangung der Venia legendi an der Tierärztlichen Hochschule Hannover handelt.
(4) Die Habilitierte oder der
Habilitierte wird darauf hingewiesen, dass bei ihrer Nichterfüllung die
Verleihung der Venia legendi widerrufen werden kann.
NEU: Bei kumulativen
Habilitationen dürfen in der PDF-Datei nur noch
Verweise auf die Literaturstellen der Originalarbeiten enthalten sein, dadurch
enthalten auch die gedruckten Exemplare keine Literaturstellen der
Originalarbeiten mehr.